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Anfragen zur Bauausschußsitzung am 17.02.2010

eingestellt am 03.02.2010

 

Sehr geehrter Herr Empen,

in der letzten BA- Sitzung haben Sie, ausgehend von unserem Eilantrag, die Möglichkeit der sofortigen Diskussion über die derzeitigen Mehrkosten von nahezu ½ Million € geschaffen.

Die „einfach“ zu beantwortenden Fragen sind weitestgehend in der dortigen Sitzung abgearbeitet worden. Eine Fortsetzung des Thema >Mehrkosten bei der IAS< ist für die nächste BA- Sitzung vereinbart. Nachfolgend listen wir nochmals die Fragen auf, zu denen (weitere) Auskünfte / Begründungen / Belege von uns – aber auch weiteren Nachfragern aus dem BA - erwartet werden:

Zu lfd. Nr. des Eilantrages:
1b. ….. Hierzu ist zugleich der nach Landesrecht entsprechend ZBau vorliegende Prüf-
bericht mit Anlagen dem Ausschuss bekannt zu geben.
4. Welche Gewerke sind nur national und öffentlich ausgeschrieben worden?
Ergänzend erbitten wir eine übersichtliche Auflistung aller damals ausgeschrie-
benen Gewerke. Nach Aussage von Herrn Tannen waren zunächst schon rd. 95 % der Bauleistungen ausgeschrieben. Insoweit lässt sich dann daraus leicht die Differenz zu den veranschlagten und von der „Politik“ gewollten Gesamtkosten – unter Einbindung der geschätzten Kosten für die restlichen Gewerke - ableiten.
5. Bei welchen Gewerken gab es nach Submission und Prüfung bedeutsame Überschreitungen der LV- Angebotssummen gegenüber den vom Architekten veranschlagten Kosten entspr. Kostenberechnung (i. S. von DIN 276) ?
Hier wurde der Komplex >Fenster< bereits genannt. Wir gehen aber davon aus, dass hier eine Ergänzung / Erläuterung – und Präzisierung gerade der Position „Fenster“ – geboten ist.
6. Gibt es in Leistungsverzeichnissen auch sog. „Eventualpositionen“ (NEP). Wenn ja ,bei welchen Gewerken ?

7. Wenn NEP- Positionen beauftragt worden sein sollten, benennen und begründen Sie diese. Nennen Sie aber auch die entsprechende und zugehörige Basisposition.
Zu Fragen 6 + 7 erwarten wir eine tatsächliche Aufstellung aller solcher Alternativ-positionen der vergebenen Gewerke, wo es zu Mehrkosten gegenüber der Grundposition gekommen ist.
8. Bei welchen Gewerken gibt es sonst Abweichungen von der ausgeschriebenen Bauart gem. LV und das Auffangen der hierfür notwendigen Kosten über Nachtragsangebot?
Benannt wurde hier bisher nur der Komplex Verblendung; verbunden mit einer Ein-
sparung. Wo sind weitere Abweichungen?
9. Wie viele Nachtragsangebote sind bisher von der Stadt beauftragt worden?
10. Zu 9.: Sie betreffen welche Gewerke?
Lt. Mitteilung ist bisher nur 1 Nachtragsangebot beauftragt. Bei welchem Gewerk und welchen Inhaltes mit welcher Auftragssumme? Welche Positionen welchen Umfanges sind dafür ggf. entfallen?
11. Gibt es flächenmäßige Abweichungen vom (geplanten und genehmigten) Raumprogramm?
12. Zu 11.: Wenn ja, warum und mit welcher Konsequenz?
Angesagt wurde die Vergrößerung der Sporthalle (1 Plus-Halle) auf der Basis mehrerer Ausschussbeschlüsse. Daneben wurde auch von einem vergrößerten „Lehrerzimmer“ und einem „Fahrschülerraum“ gesprochen. Teilen Sie bitte Grundlage für diese – und ggf. weitere bauliche Veränderungen / Vergrößerungen - unter Hinweis auf die Einbindung der „Politik“ und daraus resultierende Mehrkosten – mit.
13. Welcher Betrag ist im Förderantrag, als Basis für die ZBau-Prüfung, vorgegeben und welcher Betrag ist als >förderfähig< festgesetzt worden; wenn es Abweichungen geben sollte, wie hoch sind diese und worin sind sie begründet.
Genannt wurden schon 3.065.000 € als förderfähige (zuwendungsfähige) Kosten für diese Baumaßnahme. Nachzutragen bitten wir die Höhe der dazu eingereichten Baukostensumme und die daraus abgeleitete Differenz. Zugleich sollte die Begründung für diese Abweichung bei Angabe des „wesentlichen“ Grundes dafür erfolgen.
14. Lässt der aktuelle Bautenstand weitere Mehrkosten erwarten?

Zusätzlich erbitten wir Antworten zu den Komplexen
a) Wann sind die erheblichen Mehrkosten von nahezu ½ Million € erstmals durch die Bauleitung >Johannsen & Fuchs< dem Bauherrn gemeldet worden?
b) Wann hat der Projektleiter den Bauamtsleiter davon erstmals in Kenntnis gesetzt?
c) Wann erhielt der Bürgermeister erstmals von dieser erheblichen Baukostenüber-schreitung Kenntnis?
d) Wird ein Bauausgabebuch konsequent geführt und wie sieht es aus?

Wegen dieser Baukostenüberschreitung, an der „Politik“ vorbei, behalten wir uns vor einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu stellen.

Begründung: Die „katastrophale Haushaltslage“ (Zitat: Bgm. Maaß am 13.01.2010) der
Stadt und die für die Ausschussmitglieder höchst unübersichtliche Situation fordern eine
Überprüfung – und deutlichere Einbindung des Bauausschusses – des bisherigen Verfahrensablaufes geradezu heraus, zumal die Selbstverwaltung erst äußerst spät über die Entwicklung informiert worden ist. Außerdem dürfte eine Aufarbeitung – mit Erstellung eines Abschlußberichtes – in kleinem Arbeitskreis viel effektiver und konstruktiver sein. Es gilt nämlich auch Erfahrungen aus diesem Geschehen zu ziehen. Auch kann das ein Versuch sein verloren gegangenes Vertrauen wieder herzustellen!

 

 
 
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