Agrarpaket und Düngeverordnung

06.03.2020

Bundestagsrede Nr. 11

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Herr Hocker, meine ganze Rede ist jetzt mehr oder weniger Makulatur, weil ich dann doch auf Sie eingehen werde, obwohl ich mir das anders gedacht habe.

Wir fangen mal von vorne an. Ich denke, es ist völlig unstrittig, dass wir die Düngeverordnung novellieren müssen; das ist uns allen vollkommen klar. Wir haben hier schon mehrfach darüber gesprochen, dass wir alle miteinander, im Übrigen auch unsere Landwirtinnen und Landwirte, den Schutz des Grundwassers sehr wichtig nehmen, ich betone: auch unsere Landwirtschaft.

Nun wird etwas ja nicht immer dadurch wahrer, dass man es möglichst häufig wiederholt. All das, was Sie eben aufgeführt haben - ich fange jetzt mit der Milliarde an, aber ich nenne sie explizit nicht „Bauernmilliarde“ -, ist nicht dazu gedacht gewesen - das wissen Sie ganz genau -, die Bauern mundtot zu machen oder mit der großen Gießkanne über alles hinwegzugehen. Sondern es war damit beabsichtigt, die Härten, die möglicherweise durch die Novellierung entstehen, zielgenau aufzufangen.

Aber das ist auch noch nicht alles, sondern es ist auch dazu gedacht gewesen - das hat die Bundesministerin mehrfach deutlich gemacht -, Forschung, Entwicklung und eine moderne Landwirtschaft zu unterstützen. Ich denke, darüber wird nachher der Kollege Röring noch einiges genauer sagen.

Sie haben es eben selbst gesagt - ja, das ist richtig -: Wir Kollegen sind alle seit vielen Wochen und Monaten mit unseren Landwirtinnen und Landwirten im Gespräch, und wir - nicht nur Sie, sondern wir alle miteinander-  haben ihre Kritik sehr genau aufgenommen, übrigens schon vor Wochen. 

Eben weil das so war, hat die CDU/CSU-Fraktion die Bundesumweltministerin schon vor Wochen angeschrieben und sie in diesem Schreiben - ich zitiere jetzt - aufgefordert, das Nitratmessstellennetz bundesweit einheitlich auszugestalten, damit die erhobenen Werte zukünftig belastbar und vergleichbar sind. Das ist ein Zitat aus unserem Brief, schon vor Wochen.

Zudem haben wir gefordert, während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 die Erhebungsmethoden und die Messstellennetze in anderen EU-Staaten zu analysieren und ein europaweit vergleichbares Messstellennetz zu schaffen. Die Bundesumweltministerin hat daraufhin deutlich gemacht, dass die Bundesregierung die Situation zum Anlass nehme - ich zitiere nochmals -, einerseits unmissverständliche Regelungen in der Düngeverordnung zu treffen, andererseits zur Vereinheitlichung der Vorgehensweise bei der Ausweisung belasteter Gebiete gemeinsam mit den Ländern die notwendigen technischen Regeln festzulegen.

Ich will damit sagen: Das, was Sie in Ihrem heutigen Antrag fordern, haben wir als CDU/CSU-Fraktion schon vor Wochen mit unseren Ministerien und der Regierung besprochen. 

Das heißt, Sie kommen einfach Wochen zu spät.

Genau das Gleiche gilt übrigens auch für die Milliarde, von der Sie ja behaupten, sie sei in einer Nacht-und-Nebel-Aktion mal eben beschlossen worden, um den Protest abzumildern; dem ist nicht so. Über diese Milliarde ist schon wesentlich länger innerhalb der Bundesregierung diskutiert worden, und - ich habe es eben schon erklärt - sie dient eben nicht dazu, mit der Gießkanne an alle zu verteilen und Kritik mundtot zu machen.

Wir werden Ihren Antrag, wie sich das gehört, im Umweltausschuss weiter diskutieren. Ich befürchte allerdings, dass wir zu keinen anderen Ergebnissen kommen werden als heute; aber ich bin gespannt, was die Diskussion im Ausschuss weiter ergeben wird.

Aus zahlreichen Gesprächen - es ist mir wichtig, das noch mal deutlich zu machen - wissen wir, dass Ihnen, liebe Landwirtinnen und Landwirte, der Schutz unserer Gewässer genauso am Herzen liegt wie uns allen hier auch. Auch unsere Landwirtinnen und Landwirte leben von und mit der Natur und brauchen sauberes Wasser. Ich will betonen, dass es schon in der Vergangenheit immer wieder und nicht wenige Anstrengungen und Kooperationen unserer Landwirte gegeben hat, freiwilligen Gewässerschutz zu betreiben. Auch das fällt, finde ich, immer hinten runter und findet viel zu wenig Beachtung.

Wir wissen auch, dass die Düngeverordnung Akzeptanz braucht. Daran arbeiten wir. Wir wissen wohl, dass unsere Landwirte große Kritik an unseren Messstellennetzen haben, auch an der Art der Auswertung der Messstellenergebnisse. Das wird von uns und der Bundesregierung aufgenommen, und wir als Fraktion werden uns weiter für Verbesserungen einsetzen.

Ebenso ist in allen Gesprächen auch deutlich geworden, dass keiner in der Landwirtschaft davon ausgeht, dass ein dichteres Messstellennetz zwangsläufig dazu führen wird, dass wir plötzlich überall grüne Gebiete haben; das ist unseren Landwirten klar. Die Landwirtschaft fordert aber zu Recht belastbare Messstellenergebnisse, transparente Darstellung und einen fairen Umgang. All das unterstützen wir, für all das setzen wir uns ein, all das haben wir in unseren Schreiben an die Ministerien schon vor Wochen - Herr Hocker, ich kann es nicht oft genug betonen: schon vor Wochen - deutlich gemacht und mit unseren Regierungsmitgliedern besprochen. Dies ist in der Umsetzung.

Es wird jetzt im Übrigen an den Bundesländern sein, diesen Entwurf weiter mitzutragen. Auch hier appelliere ich an alle Kollegen in den jeweiligen Landesregierungen, auf die Umwelt- und Landwirtschaftsminister einzuwirken. Denn der Entwurf der Düngeverordnung ist jetzt dem Bundesrat zugeleitet worden, und ich bin sehr gespannt, wie die einzelnen Bundesländer sich dazu einlassen werden.

Seien Sie versichert: All das, was Sie fordern, haben wir schon lange auf dem Zettel; dazu brauchte es diesen Antrag nicht. Aber wir werden ihn respektvoll im Umweltausschuss weiter diskutieren, und dann schauen wir mal, wo wir am Ende landen. Und bitte, hören Sie auf, uns zu unterstellen, wir würden mit den Landwirten nur placebomäßig reden.

Wir tun das in voller Ernsthaftigkeit, mit großer Wertschätzung und durchaus auch mit Ergebnissen, die sich sehen lassen können.

Herzlichen Dank.

 

Sehen Sie hier den Videomitschnitt meiner Bundestagsrede Nr. 11.