Newsletter 06/2018 aus Berlin

09.06.2018

Rückkehr zur Sachlichkeit ist dringend geboten

In dieser Woche hat der Bundestag in erster Lesung über das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten beraten. Im Frühjahr 2016 wurde der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte zunächst für zwei Jahre ausgesetzt. Im Gesetzentwurf haben CDU/CSU und SPD sich verständigt, bis zu 1000 Angehörige der Kernfamilien von Flüchtlingen mit subsidiärem Schutz nach Deutschland pro Monat zuzulassen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer betonte, ein allgemeiner Rechtsanspruch darauf bestehe jedoch nicht. Vorrang haben Kinder und Härtefälle.
In der vorangegangenen Woche hatte sich der Innenausschuss des Bundestages mit den ungerechtfertigt veranlassten Positivbescheiden der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) befasst. Die Präsidentin des BAMF, Jutta Cordt, stand dazu im Ausschuss Rede und Antwort. Die betroffenen Asylbescheide werden ebenso wie alle  positiven Entscheidungen der Außenstelle Bremen seit dem Jahr 2000 rückwirkend  untersucht. Zudem werden Außenstellen des Amtes mit einer  über- oder unterdurchschnittlich hohen Schutzquote (+/- 10 Prozent) überprüft. Jutta Cordt hat das Bundesinnenministerium gebeten, einen externen Ermittlungsführer zu benennen, um Objektivität und Neutralität zu gewährleisten.
Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 war das Bundesamt für Migration für Flüchtlinge mit der Umsetzung seiner Aufgaben überfordert. Es entstand ein erheblicher Stau an unbearbeiteten Asylfällen. AfD und FDP nehmen dies zum Anlass, die Bundesregierung für diese Zustände zu kritisieren und unterstellen Bundeskanzlerin Angela Merkel, informiert gewesen zu sein und nicht gehandelt zu haben.


Meine Meinung


In der Debatte zur Asylpolitik plädiere ich dringend dafür, zur gebotenen Sachlichkeit zurückzukehren. Natürlich ist es nicht in Ordnung, wenn das BAMF Bescheide erlässt, die nicht den dafür vorgesehenen Richtlinien Stand halten. Anspruch auf Asyl haben laut Grundgesetz eben nur politisch Verfolgte. Deshalb hat Bundesinnenminister Horst Seehofer der Bremer Außenstelle vorerst untersagt, Entscheidungen zu treffen.
Ich teile die Auffassung meiner CDU/CSU-Kollegen aus dem Innenausschuss, dass ein zusätzlicher parlamentarischer Untersuchungsausschuss nicht hilfreich ist. Gegen die Bremer Außenstelle des BAMF ermitteln die Staatsanwaltschaft, der Bundesrechungshof, der Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss ist populistisch. Es wird versucht, eine Stimmung, die Politik wolle vertuschen, zu eigenen Zwecken zu instrumentalisieren. Die Fehler sind Sache der Justiz und ein Generalverdacht gegen alle BAMF-Mitarbeiter ist ebenso falsch.


Niemand bezweifelt, dass das BAMF 2015 überfordert war. Das aus dem Griechischen kommende Wort Krise beschreibt einen Wendepunkt, der eine Entscheidung erfordert. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in der Fragestunde des Bundestages in dieser Woche zu Recht darauf hingewiesen, sie habe Frank-Jürgen Weise 2015 zum Präsidenten des BAMF ernannt, gerade weil er genügend Erfahrung habe, die Behörde besser zu strukturieren. Seit 2015 wurde die Mitarbeiterzahl im BAMF nahezu verdreifacht. Der Vorwurf, die Kanzlerin habe die Lage vertuscht, ist deshalb absurd.
Ich halte es mit einem Satz unseres ehemaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck: „Unsere Herzen sind weit, aber unsere Möglichkeiten begrenzt.“ Deshalb bekam das BAMF in den letzten Jahren mehr Geld und Personal und auch deshalb begrenzen wir den Zuzug der Angehörigen subsidiär Schutzbedürftiger.