1. Für den Erhalt und zum Schutz von erhaltenswerten Gebäuden beantragt die CDU, alle erhaltenswerten Gebäude in einem Kataster aufzunehmen. Dieses ist dann in die Erhaltungssatzung mit aufzunehmen, um erhaltenswerte und historische Gebäude vor dem Abriss zu schützen.
2. In diesem Zusammenhang beantragt die CDU, eine Gestaltungssatzung auf den Weg zu bringen, um bei Neubauten und Sanierungen künftig Gestaltungsmängel zu verhindern. Als Stadt leben wir von unserem historischen Stadtbild und dies gilt es bei Neubauten und Sanierungen zu beachten, um diese Stadtbild auch für die Zukunft zu erhalten.
3. Die CDU beantragt die Einrichtung eines Gestaltungsbeirates, der der Verwaltung künftig beratend zur Seite stehen soll. Über die Zusammensetzung dieses Beirates entscheiden der Bau- sowie der Umwelt- und Planungsausschuss.
4. Die CDU beantragt eine Neufassung der Zuständigkeitsordnung. In der Vergangenheit gab es und gibt es immer wieder das Problem der Zuordnung zu den einzelnen Fachausschüssen Bau und Umwelt und Planung. Die Selbstverwaltung muss wieder in der Lage sein, Beschlüsse zu fassen und Entscheidungen zu treffen auf der Basis der im Fachausschuss (Bau und Umwelt und Planung) getroffenen Aussagen der Verwaltung.