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Ergänzung TO der BA- Sitzung 13.01.2010 durch CDU-Fraktion

eingestellt am 03.02.2010

 

Sehr geehrter Herr Empen,

in der letzten Bauausschuß - Sitzung als auch Finanzausschuß - Sitzung ist von der Verwaltung ein Bericht über inzwischen eingetretene Mehrkosten bei dieser Neubaumaßnahme abgegeben worden.

Wir beantragen die vorliegende TO zu erweitern bzw. den TOP 5 entsprechend zu ergänzen und zwar um

Sachstandsbericht zum Bauvorhaben Iven- Agßen-Schule

und begründen dieses wie folgt:

In der Bauausschusssitzung am 02.12.2009 (Protokoll liegt noch nicht vor) hat der Projektleiter für den o. g. Neubau, Herr Behrenbruch, u. a. über inzwischen eingetretene Mehrkosten von nahezu einer halben Million Euro berichtet.

Der von ihm gegebene kurze und wenig spezifizierte Bericht hat im Ausschuß Verwunderung hervorgerufen. Diese „Verwunderung“ hat der Vorsitzende abschließend dann unter dem Begriff >Unbehagen aller< zusammengefasst.

Ausweislich des Protokolls über die FA- Sitzung vom 01.12.2009 ist dieses auch dort
Thema gewesen. Als Begründung dieser Mehrkosten hat der Protokollant dazu nieder-geschrieben „….daß eine Kostensteigerung in der nunmehr vorliegenden Form bei der
Planung der Maßnahme nicht zu erwarten war…“.

Da bei unserer derzeitigen Haushaltslage solche hohen und „plötzlichen“ Kostensteigerungen schwer hinnehmbar sind, bitten wir zu einer inhaltlich besseren Erläuterung beizutragen. Davon könnten sich Weiterungen ergeben, welche ggf. in einen Beschluß einmünden.

Insoweit erwarten wir der Dringlichkeit wegen in dieser BA- Sitzung Auskunft / Antwort auf nachstehende Fragen:

1. Planer ist der Architekt Michael Wendel. Die >Ausschreibung und Bauleitung< liegt in den Händen von Architekt Johannsen & Fuchs.
Frage a)
Ist das Büro Johannsen & Fuchs Subunternehmer von Wendel oder Auftragnehmer der Stadt?
Frage b)
Sind die jeweiligen Positionsbeschreibungen in den entsprechenden Leistungsverzeichnissen der Gewerke sowohl vom Architekten als auch von der Stadt hinsichtlich Wirtschaftlichkeit (Kosten zukünftiger Bauunterhaltung) und Zweckmäßigkeit der Planung und Konstruktion und damit im Zusammenhang stehender Kostenminimierung durchgearbeitet worden?
Hierzu ist zugleich der nach Landesrecht entsprechend ZBau vorliegende Prüfbericht mit Anlagen dem Ausschuss bekannt zu geben.
2. Welche Gewerke wurden / mussten europaweit / öffentlich ausgeschrieben werden?
3. Wie viele Angebote von 2. sind, weil korrekt und vollständig ausgefüllt, in die Wer-
tung eingeflossen?
4. Welche Gewerke sind nur national und öffentlich ausgeschrieben worden?
5. Bei welchen Gewerken gab es nach Submission und Prüfung bedeutsame Überschreitungen der LV- Angebotssummen gegenüber den vom Architekten veranschlagten Kosten entspr. Kostenschätzung (i. S. von DIN 276) ?
6. Gibt es in Leistungsverzeichnissen auch sog. „Eventualpositionen“ (NEP). Wenn ja,
bei welchen Gewerken ?
7. Wenn NEP- Positionen beauftragt worden sein sollten, benennen und begründen Sie
diese. Nennen Sie aber auch die entsprechende und zugehörige Basisposition.
8. Bei welchen Gewerken gibt es sonst Abweichungen von der ausgeschriebenen Bauart gem. LV und das Auffangen der hierfür notwendigen Kosten über Nachtragsangebot?
9. Wie viele Nachtragsangebote sind bisher von der Stadt beauftragt worden?
10. Zu 9.: Sie betreffen welche Gewerke?
11. Gibt es flächenmäßige Abweichungen vom (geplanten und genehmigten) Raumprogramm?
12. Zu 11.: Wenn ja, warum und mit welcher Konsequenz?
13. Welcher Betrag ist im Förderantrag, als Basis für die ZBau-Prüfung, vorgegeben und welcher Betrag ist als >förderfähig< festgesetzt worden; wenn es Abweichungen ( auch Mehrkosten über Förderantrag hinaus ) geben sollte, wie hoch sind die und worin sind sie begründet.
14. Lässt der aktuelle Bautenstand weitere Mehrkosten erwarten?

 
 
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