Bundes-Klimaanpassungs-gesetz

19.10.2023

Bundestagsrede Nr. 31

Frau Präsidentin!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen!

Der zunehmend schnellere Klimawandel ist uns allen bewusst.
Um diese Veränderungen zu verlangsamen, hat die unionsgeführte Bundesregierung in der letzten Legislaturperiode ein umfassendes Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das Sie aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Ampel, aufweichen wollen.

Damit fallen Sie deutlich hinter die klimapolitischen Ziele der unionsgeführten Bundesregierung zurück.

Das ist im Grunde unfassbar.

Genauso wichtig wie der Klimaschutz ist allerdings die Klimaanpassung.

Das bedeutet: Wir brauchen Mittel und Wege, wie wir mit dem steigenden Meeresspiegel, mit Extremwetterereignissen, mit Hitze und Dürre umgehen.
Denn auch wenn es uns gelingt, das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen, werden wir die Folgen des bereits heute eingetretenen Klimawandels nicht rückgängig machen können. Deshalb müssen wir uns anpassen.

Ihre Antwort ist der vorliegende Gesetzentwurf, der bei mir jedoch einige Fragen aufwirft.

Ich beginne mit dem Zeitplan. Sie regieren inzwischen seit zwei Jahren.
Heute sprechen wir über nichts anderes als über den Entwurf eines Rahmengesetzes. Die entscheidende vorsorgende Klimaanpassungsstrategie soll erst in zwei Jahren erarbeitet werden, nämlich bis Herbst 2025.

Können Sie mir mal sagen, was Sie eigentlich in 2024 treiben? Ich finde das schon erstaunlich.

Eine umfassende und vielseitige Aufgabe wie die Klimaanpassung verlangt selbstverständlich die gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern und Kommunen. Darin sind wir uns durchaus einig.

Aber haben Sie sich eigentlich einmal die Mühe gemacht und vorweg eine Bestandsaufnahme der bisherigen Anstrengungen unternommen? Mindestens 10 von 16 Bundesländern haben sich längst auf den Weg gemacht: Nordrhein-Westfalen hat ein Klimaanpassungsgesetz, Bayern ein Klimaschutzprogramm, Niedersachsen eine Klimaanpassungsstrategie, und vieles andere ist in Erarbeitung.

Auch mein Heimatbundesland Schleswig-Holstein hat einen Fahrplan zur Anpassung an den Klimawandel.
Im Umgang mit dem für uns besonders relevanten Meeresspiegelanstieg gibt es übrigens seit 1963 den immer wieder aktualisierten Generalplan Küstenschutz. Auch das ist Klimaanpassung.

Das zeigt doch: Der Bund muss das Rad der Klimaanpassung nicht unbedingt neu erfinden.

Bei Durchsicht Ihres Entwurfes stelle ich fest, dass Sie vor allem viel neue Bürokratie schaffen werden. Das bindet Ressourcen, sowohl personell als im Übrigen auch finanziell.

Ich hätte erwartet, dass Sie zunächst gemeinsam mit den Ländern eine Bestandsaufnahme der bereits vorhandenen Maßnahmen gemacht hätten, im nächsten Schritt, ebenfalls gemeinsam mit den Ländern, eine Bundesstrategie erarbeitet hätten, in der dann zu klären gewesen wäre, wer was macht und wer was bezahlt,

und im letzten Schritt, im Übrigen wieder mit den Bundesländern, zusammen geprüft hätten, ob und welche bundesgesetzlichen Regelungen tatsächlich notwendig sind.

Stattdessen legen Sie einen Entwurf vor, der absehbar ein weiteres Bürokratiemonster schaffen wird, das vor allem aus Berichtspflichten der Länder und Kommunen besteht. Diese Kritik hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme ebenfalls sehr deutlich gemacht.

Ja, Herr Kollege Ebner, weitere Klimaanpassungsmaßnahmen sind notwendig, aber bitte in Zusammenarbeit mit den Ländern, und zwar, bevor man ihnen etwas überstülpt.

Denn nur so werden Sie für die Maßnahmen Akzeptanz in den Ländern und Kommunen erhalten können.

Ich bin gespannt auf die Beratungen im Ausschuss, auch auf die Anhörung, in der wir bestimmt die kommunale Ebene hören werden. Ebenso gespannt bin ich, wie sehr Sie diesen Gesetzesentwurf möglicherweise noch entbürokratisieren und praxistauglich machen werden.

Vielen Dank.

 

Hier der Videomitschnitt!