Kliniken vor Ort nicht im Regen stehen lassen

08.02.2023

Bund gibt Ausführungsrichtlinien für die Energiekostenhilfe bekannt

Wenn die Hilfen so wie in den Ausführungsrichtlinien bekannt gegeben ausgezahlt werden, dann werden unsere Kliniken nahezu vollständig auf den Energiekostensteigerungen ohne Ausgleichszahlungen sitzen bleiben. Es ist ein Unding, wie der Bund mit unseren Krankenhäusern umspringt! Damit unsere Krankenhäuser weiter bestehen können, bedarf es folgender, wesentlicher Nachbesserungen:

Die Energiekostenhilfe müsste mindestens auch für das zweite und dritte Quartal des Jahres 2022 und nicht erst ab dem vierten Quartal 2022 greifen. Nach aktueller Planung würden die Krankenhäuser für die ersten drei Quartale des Jahres 2022 keine Unterstützung erhalten.

Darüber hinaus muss der Referenzmonat für die Berechnung der Ausgleichszahlungen unbedingt vor Ausbruch des Krieges in der Ukraine gewählt werden, also am besten im Jahr 2021 liegen. Keinesfalls jedoch kann es bei dem vorgesehenen Monat März 2022 bleiben, denn zu diesem Zeitpunkt waren die Energiepreise bereits massiv angestiegen.

Da muss dringend und vor allem zügig nachgebessert werden! Unsere Kliniken brauchen schnellstmöglich finanzielle Unterstützung, um ihr Fortbestehen zu sichern.