Nationale Wasserstrategie des Bundes

20.04.2023

Bundestagsrede Nr. 26

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Wasser ist Grundlage allen Lebens.“ So lautet richtigerweise der erste Satz der Wasserstrategie. Das gilt für unsere Natur, für unsere Umwelt, aber in gleichem Maß auch für uns Menschen, und zwar in allen Bereichen des Lebens, aber auch des Wirtschaftens. Es sind Extremwetterereignisse wie Dürren, Starkregen, Überflutungen, die uns in zunehmendem Maße Grenzen aufzeigen. Es braucht vielfach ein Umdenken und vor allem mehr Sensibilität im Umgang mit dem zur Verfügung stehenden Wasser, aber auch den daraus folgenden Nutzungskonkurrenzen.

Genau aus diesem Grund hatte bereits 2021 die damals CDU-geführte Bundesregierung die Eckpunkte einer Nationalen Wasserstrategie beschlossen. Es ist deswegen natürlich richtig, dass sich auch diese Bundesregierung intensiv mit der allumfassenden Thematik Wasser auseinandersetzt. Auch wir haben uns in den vergangenen Monaten ausführlich mit dem bis dahin bekannten Entwurf der Nationalen Wasserstrategie beschäftigt. Leider haben Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Ampel, unseren Antrag, der verschiedene Anregungen zur Umsetzung der Strategie gab, hier im Januar abgelehnt. Sehr schade!

Die endgültige Fassung der Strategie beschreibt nun ausführlich Probleme und Zielvorstellungen. Vieles davon ist durchaus richtig. Sie wecken damit aber auch Erwartungen und werfen mit diesem Aktionsplan ebenso viele Fragen auf. Natürlich kommt es auf die Umsetzung an. Mehr als ein Viertel der Aktionen, also 61 von 78 Aktionen, sollen kurzfristig beginnen. „Kurzfristig“ heißt hier bis zum Jahr 2025. Nur 17 Aktionen sind mit „mittelfristig“ gekennzeichnet, das heißt bis 2030, also in den  nächsten sieben Jahren. Ob das realistisch ist, werden die nächsten sieben Jahre zeigen.

Offen bleibt auch, wie Sie in diesem ganzen Aktionsplan konkret die Subsidiarität wahren wollen; denn eine Vielzahl der geplanten und vorgeschlagenen Aktionen liegt in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen, da ein Großteil der zu leistenden Aufgaben originär zu deren hoheitlichen Pflichten zählt. Ebenso sind viele der vorgeschlagenen Maßnahmen ausgesprochen weitreichend.

Ich nenne als ein Beispiel nur Punkt 39: „Anpassung der Tierbestände an die zur Verfügung stehende Fläche“. Da frage ich mich schon, ob die zahlreichen Zielkonflikte, die das beinhaltet, nämlich Flächenkonkurrenz, Ernährungssicherheit und Weiteres, überhaupt berücksichtigt wurden.

Andere Vorschläge setzen neue Strukturen und einen erheblichen personellen Mehraufwand voraus. Sind all die Maßnahmen in den zuständigen Behörden in Zeiten knapper Kassen und mangelnder personeller Ressourcen von Verwaltungen und kommunalen Einrichtungen also überhaupt umsetzbar?

Die vermutlich größte Frage bleibt jedoch die Finanzierung dieses Aktionsplans. Welche Mittel haben Sie im Haushaltsplan 2024 für die Umsetzung der Nationalen Wasserstrategie vorgesehen? Wir sind gespannt auf den Entwurf. Sind die betroffenen Ressorts, Bundesländer und Kommunen überhaupt darüber informiert, welche organisatorischen und finanziellen Lasten auf sie zukommen? Ich vermute, eher nein. Es gibt bisher keinerlei Informationen, welche finanziellen Mittel zur Umsetzung dieser Strategie ressortübergreifend bis 2030 gebraucht werden. Und was passiert eigentlich, wenn Sie feststellen, dass Sie bis 2030 nicht alles mit finanziellen Mitteln unterlegen können?

Deshalb, verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben wir in unserem Antrag im Januar eine Priorisierung der Maßnahmen gefordert. Denn wir wollen schon wissen: Was passiert eigentlich, wenn das Geld nicht reicht? Welche Maßnahmen werden dann zuerst angepackt? Wir werden deshalb in den nächsten Jahren sehr genau darauf achten, ob und wie die angekündigten Maßnahmen umgesetzt werden. Wir werden weiter Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität einfordern. Wir werden darauf achten, dass Interessen- und Zielkonflikte auch wirklich gelöst werden. Das gilt im Übrigen auch und
ganz besonders beim Erhalt der gleichwertigen Lebensverhältnisse in Stadt und Land.

Und wir warten nach wie vor, Frau Ministerin, auf Vorschläge. Wie sieht ein Monitoring dieses Aktionsplans für die nächsten sieben Jahre aus? Wie erfahren  wir als Parlament, welche Aktionen und welche Maßnahmen umgesetzt sind, welche in der Umsetzung sind, wo es Probleme gibt, wie die Abstimmung mit Ländern und Kommunen stattfindet? Wie und wann erfahren wir, wer die finanziellen Herausforderungen stemmt? Das, denke ich, ist die Frage, die im Übrigen auch die Akteure der Wasserwirtschaft massiv umtreibt.

Verehrte Ministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampel, das ist eine gute Strategie mit vielen gutgemeinten Aktionen. Machen Sie was daraus! Enttäuschen Sie die vielen Akteure in unserer Wasserwirtschaft und vor allem unsere Bevölkerung, die über die Bedeutung von Wasser sehr genau Bescheid weiß, nicht!

Vielen Dank.

Hier das Video der Rede.