Bundestag stimmt für erweiterte Entscheidungslösung bei Organspende

16.01.2020

Werbung für Organspenden wird intensiviert

Der Bundestag hat heute über die seit langem diskutierte gesetzliche Neuregelung bei Organspenden abgestimmt. Zur Abstimmung standen die Widerspruchslösung und die erweiterte Entscheidungs-lösung. Mit einer klaren Mehrheit von 432 Ja- und 200 Nein-Stimmen, bei 37 Enthaltungen haben sich die Abgeordneten für die erweiterte Entscheidungslösung entschieden.

Die Widerspruchslösung sah vor, dass jeder Bürger sich entscheidet, ob er für eine Organspende zur Verfügung steht. Wer einer Organspende nicht widerspricht, wäre als potenzieller Organspender in Frage gekommen. Allerdings hätte jeder Bürger sich ohne Angabe von Gründen gegen eine Organspende entscheiden können.

Die erweiterte Entscheidungslösung, die nun angenommen wurde, sieht vor, dass die Werbung für Organspenden intensiviert wird, beispielsweise beim Beantragen eines neuen Personalausweises im Bürgeramt oder in Arztpraxen. Eine Verpflichtung, über eine Spende eigener Organe zu entscheiden, ist nicht vorgesehen.

Ich selbst habe nach reiflicher Überlegung für die Widerspruchslösung plädiert. Ich bin der Auffassung, dass es jedem erwachsenen Menschen zumutbar ist, eine Entscheidung über eine Organspende zu treffen. Ein Nein hätte zudem keiner Begründung bedurft. Laut Umfragen sind über 80 Prozent der Menschen grundsätzlich bereit, Organe zu spenden, aber nur 36 Prozent der Deutschen haben einen Organspendeausweis. Die Widerspruchslösung hätte einen Beitrag leisten können, mehr Menschen zu einer Entscheidung zu motivieren, vor der sich verständlicherweise auch viele scheuen. Zudem werden über Eurotransplant Organe auch grenzübergreifend gespendet. Mit anderen Worten: Wir erhalten für unsere Transplantationskandidaten Organe aus Ländern, die ihre Bevölkerung zu einer Entscheidung verpflichten.

Die Debatte und auch die heutige Abstimmung zeigen, dass kein Abgeordneter im Bundestag sich die Entscheidung leicht gemacht hat. Es war für jeden eine Gewissensentscheidung. Auch wenn die von mir bevorzugte Widerspruchslösung keine Mehrheit fand, respektiere ich die Haltung der Kolleginnen und Kollegen, die für eine erweitere Entscheidungslösung gestimmt haben.

Nachdem die von mir favorisierte Widerspruchslösung keine Mehrheit erhalten hat, habe ich in der abschließenden Abstimmung die erweiterte Entscheidungslösung unterstützt – denn wir brauchen mindestens Fortschritte in der Aufklärung und Werbung für die Organspende.

Uns alle vereint der Wille, dass wir mehr Menschen durch Organspenden das Leben retten möchten.