Daniel Günther zum Gottesbezug in der Landesverfassung

28.06.2016

"Befürworter des Gottesbezuges sollten mit einer gemeinsamen Formulierung in die Abstimmung gehen – Stegners Entwurf ist so nicht zustimmungsfähig."

Der Vorsitzende und religionspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, hat heute (28. Juni 2016) in der Debatte über einen Gottesbezug in der Präambel der Landesverfassung für eine gemeinsame Formulierung der Befürworter geworben.

„Jeder neue Vorschlag gibt weitere Anregungen. Allerdings sorgt auch jeder neue Vorschlag dafür, dass die Zahl der Stimmen für jede einzelne Formulierung kleiner wird. Und wir brauchen eine Zweidrittel-Mehrheit, um die Verfassung zu ändern. Deshalb werbe ich dafür, dass sich die Befürworter auf eine gemeinsame Formulierung einigen“, erklärte Günther heute am Rande der Beratungen seiner Fraktion in Kiel.

„Daher haben wir darauf verzichtet, einen weiteren eigenen Vorschlag einzureichen. Wir werben statt dessen für interfraktionelle Gespräche für einen gemeinsamen Antrag“, so Günther.

Er habe in den vergangenen Wochen zahlreiche Gespräche geführt. Der vor zwei Wochen von Ralf Stegner und Martin Habersaat eingebrachte Vorschlag sei so nicht zustimmungsfähig. Über die Aufnahme der Menschenrechte in die Präambel habe bei der Verabschiedung der Verfassung breiter Konsens bestanden. „Sie nun im Zuge der Aufnahme des Gottesbezuges zu streichen, halten wir für grundfalsch. Zudem verträgt es sich nicht mit der Grundintention, den Gottesbezug von der Demutsformel zu trennen“, so Günther.

Die CDU-Abgeordneten würden jedoch anerkennen, dass die Formulierung von Stegner/Habersaat stringenter und verständlicher sei. „Sie kann daher Grundlage für die weiteren Beratungen sein“, so Günther.